Fehl- und Totgeburt (Stille Geburt) Früher Abschied

Leider geht nicht jede Schwangerschaft so zu Ende, wie man es sich gewünscht hat. Nicht immer erfüllt sich die Hoffnung auf ein Leben mit dem Kind. 

Das gesamte Team unseres Mutter-Kind-Zentrums achtet die Würde jedes Lebens, ganz gleich wie alt es werden durfte. Deshalb stehen die Mitarbeit:innen den Müttern, Vätern und Angehörigen in ihrem Abschiednehmen bei.

Wir geben den Eltern für diesen Abschied die Zeit, die sie brauchen. Die Hebammen betten das Kind liebevoll in ein kleines Körbchen. Die Eltern dürfen auch einen Fotografen bestellen, der kostenlos Fotos von ihrem Kind macht. (www.dein-sternenkind.eu).

Seelsorgende und Psycholog:innen sind während des Aufenthalts in der Klinik für alle Betroffenen ansprechbar. Ein Gebet, eine Segnung oder eine Abschiedsfeier können hilfreich sein. Dieses Angebot ist unabhängig von der Religionszugehörigkeit.


Individuelle Bestattung

Eltern dürfen ihr Kind, egal wie klein es ist, selbst bestatten. Lebend geborene Kinder werden grundsätzlich individuell durch ihre Eltern bestattet. Dazu können sie einen Bestatter beauftragen, der dann über die unterschiedlichen Beerdigungsmöglichkeiten informiert. Eltern können aber auch persönlich Kontakt mit dem zuständigen Friedhofsamt aufnehmen und ihr Kind selbst in einem geeigneten Kästchen von der Klinik aus zum Friedhof überführen. Hierfür benötigt die Klinik eine Bescheinigung des Friedhofs, dass das Kind dort beigesetzt wird.

 

Gemeinschaftsbestattung

Wenn Eltern ihr Kind nicht selbst bestatten lassen, werden wir das Kind im Rahmen der nächsten gemeinsamen Beerdigungsfeier für Sternenkinder beisetzen. Diese wird zweimal jährlich vom Klinikum als
Gemeinschaftsbestattung mit einer gemeinsamen Urne auf dem Friedhof Leverkusen-Reuschenberg durchgeführt. Dazu sind die Eltern und Angehörigen herzlich eingeladen.

Die katholische und evangelische Seelsorge des Klinikums gestaltet die kleine Trauerfeier und die Beisetzung der Urne auf dem Gräberfeld für Sternenkinder. 

Diese Bestattung ist offen für alle betroffenen Familien, unabhängig von Religion und Weltanschauung.

 

Anmeldung zur Trauerfeier

Uns ist es wichtig, Eltern und Angehörigen einen Ort für Trauer zu geben und die Kinder würdig zu bestatten. Für die Beisetzung im Rahmen der Gemeinschaftsbestattung entstehen den Eltern keine Kosten.

Wenn Sie an der Trauerfeier auf dem Friedhof Leverkusen-Reuschenberg teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte per E-Mail an seelsorge@klinikum-lev.de.

Termine 2025:
Dienstag, 29.04.2025
Dienstag, 28.10.2025

Beurkundung

  • Falls ein Kind nach der Geburt Lebenszeichen zeigte, werden eine Geburtsurkunde und eine Sterbeurkunde vom Standesamt ausgestellt. Die Mutter hat Anspruch auf Mutterschutz.
  • Wenn das Kind tot geboren wurde und über 500 Gramm wog, oder die 24. Schwangerschaftswoche erreicht wurde, stellt das Standesamt eine Geburtsurkunde mit dem Vermerk „tot geboren“ aus. Auch in diesem Fall hat die Mutter Anspruch auf Mutterschutz.
  • Wenn das Kind tot geboren wurde und unter 500 Gramm wog, haben die Eltern die Möglichkeit, Ihr Kind ebenfalls beim Standesamt dokumentieren zu lassen. Aus dieser urkundenähnlichen Bescheinigung erwächst aber kein Recht auf Mutterschutz.

In allen Fällen stehen der Mutter Hebammenleistungen und eine psychosoziale Beratung zu.

 

Begleitung, Selbsthilfe und Unterstützung

In unserem Flyer haben wir wichtige Adressen zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen sowie Literaturtipps zusammengetragen, die Müttern, Vätern und Angehörigen Unterstützung bieten können: